Unser
Ziel
·
Förderung des
Vertrauensverhältnisses zwischen Eltern, Schülern, Lehrkräften und der Schulleitung
Unser Handeln
· Beratung und Vermittlung
·
Durchführung bzw.
Mitarbeit bei Veranstaltungen wie
o Schuleinschreibung (April)
o Sommerfest
o Begrüßung der ABC-Schützen und deren Eltern am ersten
Schultag (September)
o Vorlesewettbewerb
o Vorlese- / Spiel- und Bastelnachmittage
(Halloween, Fasching)
· Organisation des
Schulweghelferdienstes (Zebrastreifen Ecke Ahornallee / Platanenstraße)
·
Finanzielle
Unterstützung von
o Anschaffungen (z.B. Spielgeräte für den Pausenhof oder
Bücher für die Schulbücherei)
o gemeinschaftsfördernden Aktionen einzelner
Klassen
o pädagogischen
Programmen
Die Planung und
Abstimmung der Aktivitäten erfolgt in regelmäßigen Sitzungen des Elternbeirates. Wir arbeiten vertrauensvoll mit der Schulleitung und den Klassenelternsprechern zusammen.
Rechtlicher
Rahmen
Die Arbeit des
Elternbeirates erfolgt auf der Grundlage des Bayrischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesens (BAYEUG) , Abschnitt IX Einrichtungen zur Mitgestaltung des schulischen Lebens, hier
insbesondere: Abschnitt b) Elternvertretung (Artikel 64 – 68):
http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayEUG-G2_9_2
Weitere Informationen zur
ElternMITwirkung:
·
www.elternmitwirkung.bayern